Mitgliedschaft im HSG-Schwimmteam

Die Mitgliedschaft im HSG-Schwimmteam hat viele Vorteile:

  • Betreuung der Kinder durch lizenzierten Schwimmtrainer
  • Früh- und Abendzeiten für unsere Erwachsenen
  • Eine Vielzahl an Trainingszeiten für Kinder und Erwachsene
  • Partnervorteile durch unsere Sponsoren
  • Nutzung der Gruppenkarte für die Jugendherbergen (ab 5 Personen)
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten außerhalb des Sports

Die Abteilungsleitung des HSG-Schwimmteams freut sich über jedes neue Mitglied.

Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt gestaffelt:

Kategorie Mitglied HSG-Beitrag 
(monatlich)
Abteilungsbeitrag
(monatlich)
Aufnahmegebühr
(einmalig)
1 leistungsorientiertes 
Schwimmen und Masters
2,50 € Kind* 18,00 € monatlich  5,00 € 
3,00 € Student/Azubi
4,00 € Erwachsene 
 2 Breitensport 2,50 € Kind*  15,00 € monatlich  5,00 € 
 3 passive Mitglieder Mitgliedschaft zur Förderung der Abteilung ohne Teilnahme am Sport.
28,00 € jährlich 
entfällt 
 4 Familien** Zwei Familienmitglieder zahlen den vollen Beitrag. Für jedes weitere Mitglied wird nur der HSG-Beitrag fällig.  5,00 €
* auch Schüler bis Abiturstufe sowie Jugendliche bis 18 Jahre
** Geschwister oder Eltern + Kinder

 
Bei Interesse stellen Sie bitte eine Mitgliedschaftsanfrage per Mail an schwimmteam(at)hsguni-greifswald.de. Alle weiteren Informationen erhalten Sie anschließend. 

Dokumente

Aufnahmeantrag: Alle Informationen sind auf Anfrage zu bekommen

Satzung: auf der Hauptseite der HSG Uni Greifswald e.V.

Informationsblatt Schnuppern: Download - mehr Informationen unter Training

Sportgesundheit: Download 

Nachweis der Sportgesundheit aller Mitglieder

Aus versicherungstechnischen Gründen benötigen wir von jedem Sportler der Abteilung HSG Schwimmteam einen jährlichen Nachweis - Einreichung bis zum 31.1. des Kalenderjahres - über dessen Sportgesundheit für die Teilnahme am Training und an Wettkämpfen. Eine EINFACHE Bestätigung des Arztes genügt. Neumitglieder müssen mit Abgabe des Aufnahmeantrages diesen Nachweis erbringen.

Dokument zum Nachweis der Sportgesundheit

Grundlage für Wettkampfsportler ist:
Die ärztlich attestierte Eignung für den Sport ist nicht nur in eigenem Interesse, sondern auch Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen.

Auszug aus den ab 01.01.2004 gültigen Wettkampfbestimmungen des DSV:
§ 7 Sportgesundheit:
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltung haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihm gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist diese Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
(3) -
(4) Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das
Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten
Schwimmer abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen
ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von
gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt,
ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.